Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Fertigungs- und Beschaffungsservice „Teildruck“ der Farmerscent GmbH · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Fertigung und Lieferung individueller Bauteile sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der Farmerscent GmbH, An der Katharinenkirche 3, 49074 Osnabrück (nachfolgend „Teildruck“ oder „wir“) und ihren Kunden.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Übermittlung einer Anfrage über unsere Website, per E-Mail oder auf anderem Weg ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Auf Grundlage der Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, halten wir uns daran 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform annimmt und wir den Auftrag in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung). Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Auftragsbestätigung, das Angebot und der vom Kunden freigegebene Datensatz.
§ 3 Leistungsgegenstand; Einsatz von Fertigungspartnern
(1) Wir schulden die Fertigung und Lieferung der Bauteile nach dem vom Kunden bereitgestellten Datensatz (insbesondere CAD-Dateien, technische Zeichnungen) und der im Angebot vereinbarten Spezifikation (Verfahren, Material, Stückzahl, gegebenenfalls Nachbearbeitung).
(2) Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Fertigungspartner und sonstige Unterauftragnehmer im In- und Ausland — auch außerhalb der EU bzw. des EWR — einzusetzen; eines gesonderten Einverständnisses des Kunden bedarf es hierfür nicht. Wünscht der Kunde eine Fertigung ausschließlich innerhalb der EU, ist dies in der Anfrage anzugeben und wird Bestandteil des Angebots. Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall ausschließlich die Farmerscent GmbH; sie haftet für die Leistung wie für eigenes Handeln.
(3) Empfehlungen zu Verfahren oder Material beruhen auf den Angaben des Kunden zum Einsatzzweck und erfolgen nach bestem Wissen. Die Prüfung der konstruktiven Eignung des Bauteils für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie die Einhaltung produkt- und anwendungsbezogener Normen und Zulassungen obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(4) Fertigungsverfahrensbedingte Eigenschaften — etwa sichtbare Schichtstrukturen, verfahrensübliche Maßtoleranzen, richtungsabhängige Materialeigenschaften oder geringfügige Farb- und Oberflächenabweichungen — stellen keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar, soweit im Angebot keine engeren Spezifikationen vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Rechte Dritter
(1) Der Kunde stellt vollständige und fertigungsgeeignete Daten bereit und benennt sicherheitsrelevante Anforderungen, einschlägige Normen sowie besondere Einsatzbedingungen des Bauteils bereits in der Anfrage.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Übermittlung der bereitgestellten Dateien berechtigt ist und dass die Fertigung nach seinem Datensatz keine Rechte Dritter (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken oder Urheberrechte) verletzt. Von Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Versicherung beruhen, stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Wir sind berechtigt, die Fertigung abzulehnen oder einzustellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt (insbesondere Waffen(teile) und erlaubnispflichtige Gegenstände).
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie — sofern im Angebot ausgewiesen — Verpackungs- und Versandkosten.
(2) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Erstaufträgen sowie bei Aufträgen mit ungewöhnlich hohem Materialeinsatz behalten wir uns Lieferung gegen Vorkasse oder Anzahlung vor; dies wird im Angebot ausgewiesen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Angegebene Liefertermine sind voraussichtliche Termine, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lieferfrist beginnt nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen und Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen ihm dadurch nicht.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über (§ 447 BGB). Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Sendung.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen bei uns oder unseren Fertigungspartnern (z. B. Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Streik) verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert die Störung länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern; für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht; Mängelrechte
(1) Es gilt § 377 HGB: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach Ablieferung, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt.
(2) Bei begründeten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 sowie in Fällen von Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Maßstab für die Mangelfreiheit ist ausschließlich die vereinbarte Spezifikation nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 4. Für Fehler, die auf einem fehlerhaften Datensatz oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Kundenspezifische Erzeugnisse; Stornierung
Die gefertigten Bauteile werden individuell nach Kundenvorgaben hergestellt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht. Eine Stornierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit unserer Zustimmung möglich; bereits angefallene Kosten (einschließlich beauftragter Fertigungsleistungen und Materialeinsatz) sind in diesem Fall zu erstatten.
§ 11 Vertraulichkeit; Schutzrechte; Datenaufbewahrung
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Vom Kunden bereitgestellte Dateien verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Fertigung; eine Weitergabe erfolgt nur an Fertigungspartner, soweit dies für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist. Eine Veröffentlichung von Kundendateien oder gefertigten Bauteilen (z. B. als Referenz) erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
(3) An den vom Kunden bereitgestellten Dateien erwerben wir keine Rechte über die Auftragsdurchführung hinaus. Unser fertigungs- und verfahrensbezogenes Know-how (z. B. Parameter, Prozessauslegung) verbleibt bei uns.
(4) Dateien aus Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, werden 90 Tage nach der Anfrage automatisch gelöscht. Auftragsbezogene Dateien bewahren wir zur Ermöglichung von Nachbestellungen auf, solange der Kunde nicht ihre Löschung verlangt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Osnabrück, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.